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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

 

1. Geltung 

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftraggeber und Walter Hermann; nachfolgend: Auftragnehmer. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers 

2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. 

3. Eigentumsvorbehalt 

3.1. Vom Auftragnehmer gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. 

4. Angebote und Zustandekommen eines Vertrags 

4.1. Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend, unverbindlich und stehen unter Verfügbarkeits- und Leistungsvorbehalt. 

4.2.Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung auf elektronischen Weg oder durch Postweg wirksam zustande. 

5. Gegenstand 

5.1. Gegenstand des Vertrags ist das in der Auftragsbestätigung angegebene Produkt. 

5.2. Darüber hinaus geleistete Produkte, soweit nicht im Angebot angegeben, oder zusätzliche Produkte, wie Rohmaterial, Präsente, oder Verpackungen sind von Beanstandungen ausgeschlossen und haben keinen Einfluss auf die Auftragssumme. 

6. Auftragsabbruch/ Haftung 

6.1. Sollte ein Abbruch des Auftrages seitens des Auftraggebers geschehen, ist der Auftragsgeber, wenn nicht anders vereinbart, verpflichtet mindestens 

 40% der Auftragssumme (später als 4 Monate vor Auftragsdatum) 

 60% der Auftragssumme (später als 2 Monate vor Auftragsdatum) 

 85% der Auftragssumme (später als 1 Monat vor Auftragsdatum) 

 90% der Auftragssumme (später als 14 Tage vor Auftragsdatum) 

 

zu leisten, aufgrund von dadurch entstandenen Wettbewerbseinschränkungen. Die Anzahlung wird in keinem Fall, soweit nicht anders vereinbart, zurückerstattet. 

6.2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall, die zu einer Absage der Drehtermins führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers 

6.3. Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von inhaltlichen Bestandteilen, Produkt- oder Werbeaussagen und ist hierzu in keinem Fall zur rechtlichen Beratung befugt oder verpflichtet. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalt haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. 

6.3 Das Copyright für alle Vertragserzeugnisse (auch digitaler Art) liegt generell bei dem Auftragnehmer. Es kann unter ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und gegen Berechnung – hierzu zählt auch eine separate Ausweisung dieser Position auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung - an den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen. Verstöße gegen die gesetzlichen und vertraglichen vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte berechtigt den Auftragnehmer, von anderen mit dem Auftragnehmer geschlossen Verträgen fristlos zurückzutreten und Schadenersatzforderungen gemäß der gültigen Rechtsprechung auf dem Rechtswege geltend zu machen. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sein Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Zudem darf der Auftragnehmer mit allen Ertragserzeugnissen Eigenwerbung ohne Einschränkung betreiben. 

7. Auftragsabbruch/ Haftung seitens des Auftragnehmers 

7.1. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Videograf zu dem vereinbarten Drehtermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Auftragnehmer kommen, so darf Walter Hermann Videograf einen anderen gleichqualifizierten Videografen einsetzen, sodass der Kunde nicht ohne Videografen am Tag seiner Hochzeit bleibt, und um die hier vereinbarten Pflichten zum Filmen zu erfüllen. Im Falle, dass der Kunde den mitarbeitenden Videografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und erhält die volle Anzahlung zurück. 

8. Zahlungsbedingungen/ -verzug 

8.1. Befindet sich der Vertragspartner im Verzug, ist Walter Hermann berechtigt, weitere Leistungen zu unterlassen. Darüber hinaus kann Walter Hermann die gesetzlichen Verzugszinsen, zumindest Zinsen in banküblicher Höhe und Ersatz von Mahnkosten verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt. 

8.2. Walter Hermann ist nach eigener Wahl und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, Zahlungen in folgenden Staffelungen zu verlangen: 

a) 50,- € bzw. 100,- € für eine verbindliche Terminreservierung. Restbetrag spätestens 14 Tage nach Erhalt des Produktes. 

b) Weitere Staffelungen nach Absprache 

8.3. Jede Rechnung ist sofort, spätestens aber 14 Tage nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Ein Skonto wird nicht gewährt. 

9. Beanstandungen 

9.1. Der Vertragspartner hat die Leistungen von Walter Hermann in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber Walter Hermann keine schriftliche Rüge über etwaige Mängel oder Nichterfüllung, so gilt die Leistung von Walter Hermann als abgenommen. 

9.2. Bei berechtigten Mängelrügen hinsichtlich der Leistungen leistet Walter Hermann zunächst nach eigenem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbar, im Falle einer Ersatzlieferung verpflichtet, das bereits gelieferte Produkt an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. 

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